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Kritik am E-Postbrief: Details [2x update]

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Berechtigt! Das behaupte ich jetzt einfach mal, wenn der Inhalt des Artikels von Richard Gutjahr (auf den ich durch heise.de aufmerksam geworden bin), in dem er die AGB des E-Postbriefs mit den Rechtsanwälten Udo Vetter (lawblog.de) und Thomas Stadler (internet-law.de) aufschlüsselt. Wie auch schon die Stiftung Warentest festgestellt hat, ist

  • die Anmeldeprozedur umständlich
  • der Service “E-Postbrief” teuer und
  • bei weitem nicht so sicher, wie die Werbung suggeriert.

Hinzu kommt, das der Nutzer dazu gezwungen wird, täglich sein Postfach zu leeren um nachzusehen, ob dort fristgebundene Mitteilungen sind; also auch zB im Urlaub. Außerdem werden Emails, die ich als Nutzer lösche nicht gelöscht, sondern bei mir einfach ausgeblendet; ein Schelm, wer Böses dabei denkt. :( Außerdem könnte jeder zB Polizist an die Deutsche Post herantreten und behaupten das er einen Verdacht gegeben micht hätte: schon darf ihm die Post alle meine E-Postbriefe aushändigen (bzw. deren Inhalt) … übrigens dann latürnich auch die, die ich bereits gelöscht habe, denn die gibts ja noch. Über die Anmeldeprozedur hat sich Herr Gutjahr auch schon ausgelassen. Und zu allem Überfluss stimmt man der Weitergabe seiner persöhnlichen Daten (Postanschrift & E-Postbrief-Adresse) an Dritte weiter.

Peter Piksa hat in seinem Blog schöne satirische Grafiken dazu gebastelt:

(mehr in seinem Blog)

[update] Offensichtlich auch wegen seines Blogeintrags hat sich die Deutsche Post doch dazu bewogen gefühlt auf die Anfrage von Herrn Gutjahr zu antworten. Liest sich besser als keine Antwort, aber wirklich vollständig wurden seine Fragen m.E. nicht beantwortet, wenngleich auch einige Annahmen wohl klargestellt wurden. [/update]

[update 29.07. gegen 9 Uhr 30] Die Post hat auf einer eigenen Seite ausführlicher auf die offensichtlich Fragen reagiert. Richard Gutjahr reagiert auch hierauf im Update seines Artikels “Post Scriptum“. [/update]

Aber auch die De-Mail von unserer Bundesregierung wird bemängelt (heise.de, ca ab Mitte des Artikels). Bei der De-Mail lizensiert quasi unsere Regierung das System De-Mail an “große Provider”, die dann -sofern Sie den Ansprüchen der Bundesregierung und den “strengen Sicherheitsvorschriften” genügen- die De-Mail anbieten können. Allerdings werden die De-Mails beim Anbieter/Provider wohl systembedingt einmal entschlüsselt und sofort wieder verschlüsselt, was Kritiker latürnich bemängeln. Die Macher halten aber dagegen: in einem Pilotprojekt “hätten Hacker mehrfach erfolglos versucht, in das System einzudringen. Auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) habe im Rahmen der Zertifizierung Testangriffe gestartet, um Sicherheitsmängel erkennen und beseitigen zu können.” (heise.de)

Es gibt eine Art “Zustellfiktion”, nach der ein Bescheid nach drei Tagen als zugestellt gilt, unabhängig davon ob eine Zustellbestätigung, die automatisch an den Absender geht, wenn der Bescheid geöffnet wird versandt wurde oder nicht. Die Beweislast liegt zu 100% beim Bürger: er muss zB nachweisen, das ein Bescheid nicht eingegangen ist bzw. zB eine Antwort bei der Behörde tatsächlich eingegangen ist!


Written by slivey

Juli 27th, 2010 at 12:54 pm

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